Hier finden Sie die Anworten auf viele Fragen rund um den Mietvertrag und Ihre Wohnung.

Wenn wir hier Ihre Frage nicht beantworten können, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner.

Mietvertrag und weiteres

Grundsätzlich können wir die Zustimmung zu einer Mietanpassung verlangen. Diese Erhöhung darf bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete gehen. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann man dem Mietspiegel entnehmen. Diesen finden sie hier.

Für eine Erhöhung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Grundmiete muss 15 Monate seit der letzten Erhöhung unverändert sein.
  • Eine Mietanpassung können wir frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung fordern.

Sie benötigen keine Genehmigung, wenn es sich um ein Kleintier handelt. Als Kleintiere gelten Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Wüstenrennmäuse oder Zierfische.
 
Hunde und Katzen gelten nicht als Kleintiere. Für sie benötigen Sie unsere Genehmigung. Die Erteilung der Erlaubnis richtet sich nach der Anzahl der Tiere in Ihrem Haushalt, bei Hunden auch nach der Rasse. Wichtig für ein harmonisches Zusammenleben ist, dass keine Ruhestörungen oder Belästigungen anderer Mieter entstehen. Andernfalls werden wir die Zustimmung widerrufen. Ihr Haustier muss dann kurzfristig wieder ausziehen. Den Antrag für eine Genehmigung können Sie hier stellen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt seit 2002 drei Monate. Genau heißt es, sie muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei uns eingegangen sein. Dann wird sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Karneval ist leider kein gesetzlicher Feiertag. In älteren Mietverträgen wurden teilweise andere Kündigungsfristen vereinbart oder die damals geltenden gesetzlichen Fristen formuliert. In diesen Fällen gelten dann die Fristen, die in den Mietverträgen stehen. 
Ganz wichtig: 
Eine Kündigung muss schriftlich bei uns eingehen. Fax oder E-Mail genügen nicht.
Es gilt das Datum, an dem die Kündigung bei uns vorliegt, für die Berechnung der Kündigungsfrist. Es gilt nicht das Datum, an dem sie abgeschickt wurde. Die Kündigung muss von allen Mietern, die im Mietvertrag stehen, unterschrieben werden. Sonst ist sie unwirksam.
Sind Sie unsicher, wie Ihre Kündigungsfrist ist? Rufen Sie Ihren kaufmännischen Ansprechpartner an oder schicken Sie uns eine Nachricht.

Grundsätzlich haben wir als Vermieter bis zu 6 Monate Zeit, die Kaution zurückzuzahlen. So lange dürfen wir sie behalten, um zu prüfen, ob wir noch Forderungen haben. Selbstverständlich wollen wir diesen Zeitraum nicht nutzen. Wir versuchen immer, die Kaution so schnell es geht zurückzuzahlen. Das gelingt uns auch meistens. Dazu prüfen wir, ob Ihr Mietkonto ausgeglichen ist. Und wir prüfen, ob Sie uns die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben haben. Natürlich muss uns auch Ihre Bankverbindung vorliegen. Diese müssen Sie uns schriftlich einreichen. Falls die Vermutung besteht, dass Sie uns aufgrund der nächsten Betriebskostenabrechnung noch Geld zahlen müssen, können wir auch einen Teil der Kaution bis zu dieser Abrechnung behalten. Das gilt sogar über die 6 Monate hinaus.

Mietzahlung und Nebenkosten

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung schriftlich mit. Falls wir bereits per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen, benötigen wir zusätzlich ein neues SEPA-Mandat von Ihnen.

Das Geld wird knapp und Sie können die Miete nicht zahlen? Anlaufstellen sind in diesem Fall das Jobcenter oder das Amt für Wohnen und Grundsicherung. Für ausländische Mitbewohner ist hierbei eine Aufenthaltserlaubnis zwingend erforderlich. Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, um schnelle und unkomplizierte Lösungen zu finden.

Jobcenter-Hotline:02234 / 93698-800

Notfall-Hotline des Jobcenters: 02234 / 93698-299 (Mo.–Fr. 8–12 Uhr)
Notfälle im Sinne des Jobcenters sind: Mittellosigkeit, Stromschulden, drohende Wohnungslosigkeit, drohende Obdachlosigkeit und Fahrtkosten bei Arbeitsaufnahme.

Geschäftsstelle Bedburg
Neusser Str. 49a
50181 Bedburg

Geschäftsstelle Bergheim
Kölner Straße 16 (INTRO, 1.–4. Etage, Zugang über Parkdeck)
50126 Bergheim

Geschäftsstelle Elsdorf
Daimlerstr. 10
50189 Elsdorf

Geschäftsstelle Frechen
Kölner Str. 180–182
50226 Frechen

Geschäftsstelle Kerpen
Jahnplatz 7–7b
50171 Kerpen

Verschiedene Faktoren können die Höhe Ihrer Miete beeinflussen. Die häufigsten Gründe für eine Änderung der Miethöhe:

  • das Ergebnis der Nebenkostenabrechnung
  • Nachzahlungen aus dem Vorjahr führen zu einer Erhöhung der Vorauszahlung.
  • Guthaben aus dem Vorjahr führen in der Regel zu einer Verringerung der Vorauszahlung.

Ausnahmen: Absehbare Kostenänderungen, z.B. bei den Energiepreisen.

Weitere Gründe für eine Änderung der Miethöhe:

  • Anpassung der Grundmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete
  • Anpassung der Grundmiete wegen Modernisierungsmaßnahmen

 

Unter Betriebskosten versteht man die Kosten, die laufend für den Eigentümer anfallen. Der Eigentümer bezahlt diese im Voraus für alle Mieter. Die Mieter entrichten monatliche Vorauszahlungen zusammen mit ihrer Miete Diese Vorauszahlungen werden einmal jährlich mit den von uns bezahlten echten Kosten verrechnet. Diese Umlage ist im Mietvertrag vereinbart. Waren die Vorauszahlungen eines Mieters höher als die Kosten, bekommt er von uns Geld zurück. Waren die Kosten höher als die Vorauszahlungen, muss der Mieter eventuell noch Geld nachbezahlen.

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen eingegangen sein. Bei uns ist der Abrechnungszeitraum immer 01.01.–31.12. eines Jahres. Wir bemühen uns, alle Abrechnungen so schnell wie möglich zu erstellen.

Zusammenleben

Viele Mieterinnen und Mieter nutzen die sonnigen Tage, um sich beim Grillen zu entspannen. Brandschutzbestimmungen müssen eingehalten werden. Daher darf auf den Grünflächen der Wohnanlage oder auf dem Balkon nur mit einem Elektrogrill gegrillt werden.

Die Verwendung von festen oder flüssigen Brennstoffen (z.B. Kohle oder Gas) ist nicht erlaubt.

Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander. Achten Sie darauf, dass Ihre Nachbarn nicht durch Gerüche und Rauch belästigt werden. Sonst werden wir das Grillen untersagen.

Das Wichtigste beim Zusammenleben ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Daher sind die Ruhezeiten zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sowie zwischen 22 Uhr und 8 Uhr einzuhalten. Laute Musik oder Arbeiten wie Bohren und Hämmern müssen vermieden werden. Das gilt auch an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag. Genießen Sie stattdessen Ihren wohlverdienten freien Tag.

Es gibt viele Gründe, sich über Nachbarn zu ärgern oder sich mit den Nachbarn sogar zu streiten. So etwas ist immer ärgerlich und stört Sie in Ihrer Ruhe in Ihrer Wohnung. Das Beste für alle ist immer: Verhalten Sie sich selbst so, dass keiner Ihrer Nachbarn von Ihnen gestört wird. 
Und unsere Bitte: Wenn Sie sich durch Ihre Nachbarn gestört fühlen, suchen Sie das Gespräch. Sprechen Sie das Problem ruhig und sachlich an. Finden Sie gemeinsam eine Lösung. Sollten die Störungen anhalten, können Sie sich selbstverständlich auch an uns wenden. Wir versuchen zu helfen. Jedoch hören unsere Möglichkeiten auf, wenn es sich nicht mehr um ein Thema handelt, bei dem es um das Miethaus geht. Manche Nachbarn streiten sich darüber hinaus. Dafür sind wir dann nicht zuständig.

In seltenen Fällen klappt eine Klärung der Mieter untereinander nicht, und auch auf eine Mahnung unsererseits tritt keine Besserung bei Ihrem Nachbarn ein. Dann ist es erforderlich, dass Sie ein Störprotokoll führen. Schreiben Sie auf einen Zettel Datum, Uhrzeit und was passiert ist. Wenn Sie mehrere Störungen aufgeschrieben haben, schicken Sie uns das Protokoll. Wir brauchen so eine Dokumentation, um gegen Störer vorgehen zu können.

Meine Wohnung

Schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir kümmern uns schnellstmöglich um alles Weitere. Bei komplizierten Schäden rufen Sie Ihren technischen Ansprechpartner an. Die Telefonnummer finden Sie hier.
Notfälle können Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten hier melden. Eine aktuelle Notdienstliste hängt auch in Ihrem Treppenhaus im Erdgeschoss.
 

Es ist Ihr Zuhause. Sie sollen sich wohlfühlen. Veränderungen in der Wohnung sind jedoch grundsätzlich nur zulässig, wenn sie die Bausubstanz nicht verändern.

Sie haben das Recht, Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände nach eigenem Ermessen zu Wohnzwecken anzubringen oder einzubauen. Dazu gehört z.B. das Anbringen von Wandschränken und Regalen. Auch Dekorfolien dürfen an den Türen angebracht werden. Bitte daran denken: Beim Auszug müssen Mieter das alles wieder entfernen, ohne Schäden zu hinterlassen.

Umbauten und Einbauten, die in die Bausubstanz eingreifen, müssen von uns genehmigt werden. Die Arbeiten sind von Ihnen oder einer von Ihnen beauftragten Fachfirma durchzuführen. Die Kosten zahlen Sie als Mieter. Wir prüfen die fachgerechte Umsetzung. Das Mietobjekt muss auch dabei bei Auszug auf eigene Kosten wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.

Bitte beachten Sie: Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung für Umbauten und Einbauten. Wir empfehlen, Ihre Hausratversicherung zu informieren. Gegebenenfalls muss die Versicherungssumme angepasst werden. Die von uns für unsere Gebäude abgeschlossene Versicherung deckt solche Schäden nicht ab.

Auch bei der besten Bewirtschaftung können Rohre in den Häusern kaputtgehen. Das liegt in der Regel am Alter der Rohre. Schäden an Ihren Möbeln und Einrichtungen müssen Sie Ihrer Hausratversicherung melden. Diese ist dafür zuständig und übernimmt die Kosten. Unsere Gebäudeversicherung ist dafür nicht zuständig. Sie haben keine Hausratversicherung? Wir empfehlen dringend, dass Sie eine abschließen.

Bei einem Umzug fällt immer Sperrmüll an. Wenn Sie sich den Weg zum Wertstoffhof ersparen wollen, melden Sie die Abholung bei der Stadt an.

Wahrscheinlich bekommen Sie keinen Termin genau am Umzugstag. Deshalb ist eine sorgfältige Planung wichtig. Erfragen Sie also möglichst früh bei der Stadt, welcher Termin möglich ist. Und sortieren Sie frühzeitig vor dem Umzug und vor dem Sperrmülltermin Ihre Sachen.

Sperrmüll, bitte erst am Abend vor dem Abholtermin vor das Haus stellen. Achten Sie auch darauf, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Achten Sie darauf, dass keine Kinder mit gefährlichen Gegenständen spielen könnten. Achten Sie darauf, dass alle Wege frei zugänglich sind.